07.08.2013

Kita-Platz Anspruch birgt Chancen für die Gruppenprophylaxe

Seit dem 01. August 2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege. Für die Gruppenprophylaxe bedeutet diese Neuregelung zunächst einmal eine große Chance, denn Studien der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass ein großer Teil der kariösen Defekte, die zum Beginn der Einschulung festgestellt werden, in den ersten drei Lebensjahren entstehen.

Wenn künftig auch ein- bis zweijährige Kinder in der Kita betreut werden, können gruppenprophylaktisch mehr Kinder in einem frühen - für die Mundgesundheit äußerst wichtigen Stadium erreicht werden. Gleichzeitig ergeben sich aus der Neuentwicklung auch Herausforderungen, denn noch sind nicht alle Einrichtungen strukturell derart ausgestattet, um Gruppenprophylaxe optimal in den Kita-Ablauf zu integrieren.Die DAJ hat bereits im Sommer 2012 auf die politischen Diskussionen zur U3-Betreuung reagiert und die Empfehlung „Frühkindliche Karies: Zentrale Inhalte der Gruppenprophylaxe für unter Dreijährige“ veröffentlicht. Damit konnten für die Landesarbeitsgemeinschaften der Jugendzahnpflege eine einheitliche Grundlage für den Ausbau der Gruppenprophylaxe-Maßnahmen für die Altersgruppe der unter Dreijährigen geschaffen und neue Impulse angestoßen werden.

Mehr zum Thema und welche Erfahrungen ein Jahr nach Veröffentlichung der Empfehlung für die unter Dreijährigen vorliegen:

:ZM-online: Chance auf Mundgesundheit von Anfang an – jein  

ZM-online: Interview mit der Geschäftsführerin der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ), Bettina Berg